Kreistag ändert „Ofenrichtlinie“ und bewilligt 40.000 Euro zusätzlich

Häuslebauer können beim Einbau ihrer Heizung im Barnim – also beim Neubau von Eigenheimen – künftig nicht mehr auf Förderung des Landkreises hoffen. Das hat der Kreistag auf seiner jüngsten Sitzung mit der Veränderung der „Ofenrichtlinie“ („Richtlinie des Landkreises Barnim zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien bei der Errichtung und Modernisierung von Wärmeanlagen im Landkreis Barnim“) beschlossen. Die Neuerungen gelten seit Mittwoch, 5. Mai 2010, dem Tag der Veröffentlichung der Kreistagsbeschlüsse im Amtsblatt des Landkreises.


Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Ab sofort wird nur noch die Modernisierung von Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden gefördert. Die Richtlinie gilt nicht mehr für den Einbau einer alternativen Heizungsanlage in neu errichteten Wohngebäuden.
  • Damit mehr Hausbesitzer von der Richtlinie profitieren können, muss nach der Modernisierung die Heizenergie nun nicht mehr ausschließlich aus erneuerbaren Energien kommen. So kann jetzt beispielsweise auch eine Solarkollektoranlage gefördert werden, die als Ergänzung zu einer vorhandenen Öl- oder Gasheizung eingesetzt wird. Bisher mussten geförderte Objekte ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.

Die Geltungsdauer der Richtlinie vom April 2009 verlängerten die Kreistagsabgeordneten bis zum 31. Dezember 2011, vorausgesetzt, es stehen im Haushalt des Landkreises noch Mittel zur Verfügung.
Für das laufende Haushaltsjahr hat der Kreistag zusätzlich 40.000 Euro in den Haushalt einstellen lassen. Von den ursprünglich bereitgestellten 150.000 Euro sind bisher etwa 100.000 Euro bewilligt worden.
Rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs wird in Deutschland für das Beheizen von Gebäuden aufgewendet. In Privathaushalten beträgt der Anteil für Heizung und Warmwasserverbrauch bis zu 80 Prozent der verbrauchten Energie und stellt damit den mit Abstand größten Posten des Energiebedarfs dar. Veraltete Heizungsanlagen verbrauchen überdurchschnittlich viel Energie und führen zu überhöhten Heizkosten sowie zu einem unnötig hohen Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen und anderer Schadstoffe. Durch die Modernisierung oder den Austausch dieser Anlagen werden erhebliche Energieeinsparpotenziale erschlossen.
 
Ziel des Landkreises Barnim ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien am Wärmeenergiemarkt im Barnim weiter zu erhöhen. Die Entstehung umweltbelastender Stoffe soll so vermindert werden. Somit wird mit der Förderung durch die Ofenrichtlinie ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der Null-Emissions-Strategie des Landkreises geleistet.
Die Förderung muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular erhalten Interessenten beim Strukturentwicklungsamt des Landkreises Barnim oder als Download im Internet auf http://www.barnim.de/?id=3956. Dort können auch die Kreistagsbeschlüsse zur Richtlinie im aktuellen Amtsblatt (5/2010) nachgelesen werden.

Kontakt
Landkreis Barnim
Amt für Strukturentwicklung
Andreas Sittig
Tel.: 03334-214 1835
Mail: wirtschaftsentwicklung@kvbarnim.de

(Quelle: Pressestelle KV Barnim)

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