Energieausweis
Ist der Energieausweis Pflicht?
Seit dem 1. Juli 2008 wurde der Energieausweis schrittweise nach Gebäudeart (Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser) und Alter als Pflicht eingeführt. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Für Gebäudedenkmäler besteht keine Ausweispflicht.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Die EnEV 2007 legt genaue Qualifikationsanforderungen fest, die für Energieausweise für bestehende Gebäude bundeseinheitlich gelten: Der Energieausweis kann von Ingenieuren und Architekten, die in ihrem Studium einen Schwerpunkt "energiesparendes Bauen" vorweisen können oder über zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Bau- oder Anlagentechnik verfügen oder eine Fortbildung besucht haben, ausgestellt werden. Darüber hinaus dürfen laut EnEV 2007 § 29 Abs. 5 Personen, die am 25.04.07 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie verfügt oder die Weiterbildung begonnen und später erfolgreich abgeschlossen haben, Energieausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen.
Hier finden Sie eine Liste mit Energieausweis-Ausstellern im Landkreis Barnim:
Liste der Energieausweisaussteller (pdf.Datei 50 kb)
Ihre Informationen fehlen in der Liste ? Dann kontaktieren Sie uns unter: info@erneuerbar.barnim.de .
Weiterführende Informationen rund um das Thema Energieausweis erhalten Sie auch unter:
www.dena.de
www.zukunft-haus.info
www.energieausweis-energiepass-beratung.de
www.bmvbs.de





