Jeder kann Stromerzeuger sein!
Beteiligungen an Bürgersolaranlagen sind IN
Wer mittels Photovoltaikanlage Sonnenstrom erzeugt und in das öffentliche Netz einspeist, kann mit einer langfristig sicheren Rendite rechnen. Aber nicht jeder hat ein besonntes Dach zur Verfügung oder genug Geld für eine komplette eigene Anlage. Für all diejenigen, die dennoch in die solare Zukunft investieren wollen, gibt es als alternatives Angebot: die Bürgersolaranlage.
(Foto: Bürgersolaranlage Eberswalde 1 GbR)
Erste Bürgersolaranlage auf dem Rathausdach in Eberswalde.
Als Bürgersolaranlage bezeichnet man in der Regel eine von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage, sehr selten auch eine Solarthermie-Anlage. Es handelt sich dabei um eine Beteiligungsgesellschaft, in der die einzelnen Gesellschafter Beiträge investieren, die zur Schaffung einer gemeinsamen Solaranlage genutzt werden.
Die Dachflächen, die durch die Bürgersolaranlagen genutzt werden, stehen oft im Besitz der Gebietskörperschaften oder zunehmend von Industrien, die durch die Bereitstellung entsprechender Flächen an der Energiewende mitwirken wollen und eine Pacht erhalten.
Bürgersolaranlagen werden häufig in der Rechtsform einer KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Genossenschaft betrieben. In einigen Fällen haben Bürgersolar-Vereine auch eine GmbH als Betreibergesellschaft gegründet.
Die Gesellschafter beteiligen sich üblicher Weise zu Beginn mit einer Geldeinlage. Die Rückzahlung des Beitrags sowie einer Verzinsung erfolgt aufgrund der Gewinne durch den Verkauf des erzeugten Stroms, dessen Preis durch die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für 20 Jahre gut kalkulierbar ist. Oft kann die Investition durch subventionierte Kredite der KfW und anderer Banken finanziert werden. Es ergibt sich für die Gesellschafter ein Überschuss, der nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen anteilig ausgeschüttet wird.
(Foto: Erste Panketaler Bürgersolaranlage GbR)
Erste Bürgersolaranlage auf dem Dach der Grundschule Schwanebeck, Panketal.
Barnimer Bürgersolaranlagen in Gründung
Neben drei bereits erfolgreich initiierten und betriebenen Bürgersolaranlagen in Schwanebeck, Eberswalde und Klosterfelde wird derzeit an zwei weiteren Standorten nach Möglichkeiten gesucht, eine Bürgersolaranlage zu errichten:
Bürgersolaranlage in Wandlitz
Auf dem Dach des Schützenhauses in Zerpenschleuse soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Bürgerinnen und Bürger, die sich an der Anlage beteiligen wollen, können unter wandlitzerneuerbar@gmx.net oder per Telefon unter 033397 - 6 22 48 (Herr W. Zaetzsch) Kontakt aufnehmen.
Bürgersolaranlage in Eberswalde
Die erste Bürgersolaranlage wird in Eberswalde bereits seit 2007 betrieben. Das soll jedoch nicht die letzte sein. Gesucht werden ein Dach und interessierte Bürger, die zu Stromerzeugern werden möchten.
Weitere Informationen: http://www.erneuerbar.barnim.de/Buergersolaranl.4173.0.html
Ansprechpartner:
Bürgersolaranlage Eberswalde 1 GbR
c/o BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thorsten Kleinteich
Brautstraße 34
16225 Eberswalde
Tel: 03334/ 384074
E-Mail: kv.barnim@gruene.de
www.gruene-barnim.de
Musterverträge
Die folgenden Musterverträge und Tipps bzgl. Initiierung einer Bürgersolaranlage können durch freundliche Unterstützung des Solarvereins Berlin-Brandenburg e.V. zur Verfügung gestellt werden. Zum Angebot des Vereins auf ehrenamtlicher Basis gehört u.a. die Planung der Bürger-Solaranlagen an geeigneten Standorten und in Zusammenarbeit mit kompetenten Anbietern, die organisatorischen Vorbereitungen zur Gründung einer Betreibergesellschaft (GbR) oder die Vorbereitung von Verträgen und Dachnutzungsvereinbarungen für die Betreibergesellschaft.
Solarverein Berlin-Brandenburg e.V.
Paulsenstr. 55/56
12163 Berlin
Tel. 030/ 82097-236
www.solarverein-berlin.de






